VORSORGEN
Abfertigungsvorsorge
Die gesetzliche Abfertigung ist ein obligatorischer, arbeitsrechtlicher Bestandteil aller unselbstständigen Beschäftigungsverhältnisse. Seit kurzem besteht auch für selbstständige Erwerbstätige eine teils verpflichtende, teils optionale Abfertigungsregelung. Im Allgemeinen werden diese finanziellen Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und zwar in Form einer einmaligen Kapitalzahlung. Wahlweise sind in dem System „Abfertigung-Neu“ auch lebenslange Rentenzahlungen möglich.
Abfertigung NEU
Seit 1. Jänner 2003 hat jeder Dienstnehmer Anspruch auf eine Abfertigung – egal ob er selbst kündigt oder gekündigt wird. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, pro Mitarbeiter monatlich 1,53 % seines monatlichen Bruttogehaltes in eine Vorsorgekasse einzuzahlen. Diese Abfertigungsbeiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen über die Gebietskrankenkasse einbezahlt und von dieser an die gewählte Vorsorgekasse weitergeleitet.
Selbstständigen-Vorsorge
Seit 2008 kann jeder österreichische Unternehmer 1,53 % seiner jährlichen Beitragsgrundlage für die steuersparende Vorsorge vorsehen. Als Ausgleich für die Selbstständigenvorsorge wurden die Beiträge zur Krankenversicherung für Selbstständige um 1,45 %-Punkte auf 7,65 % gesenkt. Je nach Berufsgruppe ist die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig.