FINANZIEREN
Leasing
Leasingverträge haben einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird.
Dies geschieht im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und die Finanzierungsfunktion beim Leasing. Der Leasingnehmer trägt hierbei die Sach- und Preisgefahr. Leasingverträge sind somit „atypische“ Mietverträge.
Als Leasinggeber treten sowohl unabhängige Leasingunternehmen auf, als auch mit den Interessen einer Bank oder eines Herstellers verbundene Leasingunternehmen. Leasingverträge können mit zusätzlichen Vereinbarungen wie der Übernahme der Wartung des überlassenen Objekts durch den Leasinggeber gegen einen monatlichen Pauschalpreis verbunden sein.
Basis für eine Leasingkalkulation bildet der Kaufpreis des Leasingobjektes, den der Kunde mit dem Händler bzw. Lieferanten vereinbart. Zum Kaufpreis zählen die Anschaffungskosten und etwaiges Zubehör.
Der Begriff „Leasing“ kommt vom englischen Begriff „to lease“ und kann mit dem Begriff „mieten“ übersetzt werden. Leasing entspricht einer Gebrauchsüberlassung von Investitionsgütern gegen Entgelt.
Beim Leasing wird der monatliche Wertverlust des Leasingobjektes bezahlt. Bei Kredit oder Barkauf werden die gesamten Anschaffungskosten finanziert. Hier liegt ein Vorteil der Leasingfinanzierung gegenüber anderen Finanzierungsformen.